Das Zuchtbuch des AZVD dient der Dokumentation des Genotyps unserer Alpakas. Dass die Tiere eine Zuchteignung haben, wurde bereits mittels Screening und ZEP bewiesen. Jetzt wollen wir sehen, was sie vererben.
Alle Tiere, die über die „Vorläufige Zuchteignung" oder mittels bestandener Zuchteignungsprüfung die „Zuchteignung" erreicht haben, sind medizinisch, phänotypisch und über die Faser begutachtet und für die Zucht als geeignet empfohlen worden. Dabei haben Sie entweder über die Fohlen (Probezeit), oder aber durch die Eignungsprüfung eine Mindestpunktzahl von 80 Punkten erreicht. Zur Bestätigung der Zuchteignung ist jedoch eine genotypische Begutachtung notwendig, um festzustellen, ob sich die vorher festgestellten guten Eigenschaften auch weitervererben. Dies ist natürlich nur über die Beurteilung der Nachkommen möglich. Aus diesem Grund wird das Zuchtbuch eingeführt, um durch Dokumentation der Vererbung eine Zuchteignungsreihenfolge erstellen zu können.
Voraussetzungen: Die Regeln des Zuchtbuches gelten für alle Züchter deren Tiere eine „allgemeine Zuchteignung" erreicht haben. Die Regeln sind verbindlich. Nur so kann verhindert werden, dass ein als zuchttauglich klassifiziertes Tier genetische Defekte vererbt und dennoch im Deck- bzw. Zuchteinsatz verbleibt und dauerhaft Schäden anrichtet. Umgekehrt sollt das Zuchtbuch-System diejenigen belohnen, die sich an züchterisch-ethische Grundsätze halten und versuchen, die guten Eigenschaften zu verbessern und die schlechten zu tilgen. Bei der Betrachtung der Vererbung ergeben sich folgende Probleme, die wir bei der Konzeption berücksichtigt haben:
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Die Dominanz eines Elternteiles ist nicht immer über das Fohlen ersichtlich.
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Genetische Defekte lassen sich oft nicht sofort einem Elternteil zuordnen
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Mangelnde Kenntnisse über die Vorfahren können im Rahmen der Vererbung unerwartete Ergebnisse bewirken
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Stuten und Hengste müssen getrennt bewertet werden, da sie bekanntlich pro Jahr eine unterschiedliche Anzahl von Fohlen zeugen.
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Bei der Bewertung der Nachkommen können nur die Fohlen in Betracht gezogen werden, die von ihren Eigentümern auch zur Zuchteignungsprüfung angemeldet werden, denn ein Zwang zur Teilnahme an der ZEP besteht nicht.
Aufnahme in das Zuchtbuch / Punktevererbung: Alle Tiere mit der entsprechenden Voraussetzung „Kategorie A", „Kategorie B" und „vorläufig Zucht geeignet" (nicht gescreente Tiere) UND alle AZVD gescreenten Tiere durch ihre Nachkommen in das Zuchtbuch aufsteigen. Nachkommen, die durch eine ZEP die Einstufung Katgorie A erreicht haben, erzielen eine Summe an Punkte. Stuten erben 50% der eigenen Fohlen, Hengste erben 50% des Jahresdurchschnitts (ZEP-Generation). Für den Aufstieg in das Stuten Zuchtbuch ist lediglich ein Fohlen erforderlich. Für den Aufstieg in das Hengst Zuchtbuch müssen zwei Generationen beurteilt werden. Tiere mit weniger als 80 Punkten aus der eigenen ZEP und „vorläufig Zucht geeignet" (ungescreente) Tiere benötigen ggf. MEHR als nur das eine Fohlen bzw. zwei Generationen, um die fehlende ZEP auszugleichen. Dadurch wird zwar der Einstieg in das Zuchtbuch erschwert, aber nicht gänzlich verwehrt. Bei den Hengsten bleibt noch der Fall zu erwähnen, dass nicht alle Nachkommen die Zuchteignungsprüfung bestehen könnten. Dies resultiert daraus, dass Hengste natürlich auch qualitativ schlechtere Stuten decken. Würde man hier darauf bestehen, dass ALLE Hengstnachkommen die ZEP bestehen müssen, würde kein Hengstbesitzer mehr „schlechtere" Gaststuten decken, aber gerade das ist ja der Sinn einer Zucht.
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