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AZVD Junghengstprüfung (JHP) |
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Kategorie: Zuchteignungsprüfung
geschrieben von: Mike Herrling
Veröffentlicht am: 16. August 2009 16:23 - 2175 Hits
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NEU: Seit dem 01.07.2009 bietet der AZVD seinen Mitgliedern die Junghengstprüfung für Junghengste zwischen 6 und 18 Monaten an. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen.
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Allgemeine Downloads |
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NEU:
AZVD Zuchtordnung 2009
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St
and:
01.07.2009 |
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Die AZVD Junghengstprüfung |
Ab dem 01.Juli 2009 können Hengste erst nach Vollendung des zweiten
Lebensjahres einer ZEP vorgestellt werden. Viele Züchter haben sich
bislang auf die ZEP als objektives Bewertungskriterium für den
möglichen Zuchteinsatz oder Wertbestimmung verlassen und müssen nun
länger warten. Um den Züchtern eine frühere Möglichkeit der Beurteilung
und Verkäufern ein Mittel zur standardisierten Ankaufuntersuchung zu
geben, wurde die Junghengstprüfung eingeführt.
Voraussetzung zur JHP Der Junghengst muss im AZVD registriert sein. Der Junghengst ist zum Zeitpunkt der JHP mindestens 6 Monate alt. Der Junghengst ist zum Zeitpunkt der JHP maximal 18 Monate alt. Der Pass muss dem Züchter vor der Anmeldung zur JHP vorliegen. Der
Züchter meldet das Tier mit dem ZEP (!) Anmeldeformular zur JHP an und
schickt den Pass bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der
Veranstaltung zum Zuchtwart. Der Züchter bescheinigt mit seiner
Unterschrift auf dem Anmeldeformular, dass er in Kenntnis dieser
Zuchtordnung handelt und diese als stehenden Vertrag akzeptiert. Der
Züchter überweist den separat per Rechnung übermittelte Betrag von
80,00 € zzgl. der gesetzl. MwSt. pro Tier an den AZVD. (Geldeingang vor
Beginn der Veranstaltung) Der Züchter erscheint rechtzeitig zur
angegebenen Zeit bei der ZEP, übergibt ggf. angeforderte
Gesundheitszeugnisse und/oder Atteste an das ZEP Team.
Durchführung einer JHP Die
Durchführung der JHP entspricht im Wesentlichen der
Zuchteignungsprüfung allerdings nach einer angepassten
Phänotyp-/Veterinär-Checkliste. Die Faserentnahme und Analyse
entspricht exakt dem Verfahren der ZEP.S ollte der Junghengst einen
disqualifizierenden Befund analog der ZEP aufweisen, wird das Tier auf
Kategorie C gesetzt. Bei jedem DQ Befund wird der Eigentümer vom
Veterinär persönlich informiert. Der Befund und die Faserprobe müssen
vom Eigentümer gegengezeichnet werden.
Wie auch bei der ZEP gilt bei Disqualifizierung: wenn
beide Eltern eines Kat C bewerteten Tieres im AZVD DNA registriert und
die ZEP mindestens in der Kategorie B abgeschlossen haben, erhält der
Eigentümer des vorgestellten Junghengstes einen Gutschein für eine
kostenfreie Vorstellung zur JHP/ZEP.
Ergebnis der JHP und Zertifikat Das
Ergebnis der JHP wird dem Eigentümer in schriftlicher Form übermittelt
und enthält eine Seite mit der linearen Tierbeschreibung, eine Seite
Veterinärbefund und eine Seite mit dem Faserhistogramm. Das Ergebnis
enthält keine Punkte und hat somit keinen Einfluss auf den Eintrag im
Herd- und/oder Zuchtbuch. Folgende Ergebnisse sind möglich:
„JHP bestanden – Zuchtstatus offen“ Solche
Tiere sind zu diesem Zeitpunkt frei von erkennbaren Erbkrankheiten bzw.
genetischen Defekten, offenbar gesund und somit später problemfrei
einer ZEP vorgestellt werden. Sollte ein Veterinärbefund vorliegen, der
Nachuntersuchungen erfordert (Zitze/Röntgen), so müssen diese so
abgearbeitet sein, dass der Eigentümer die Befunde bei der
anschließenden ZEP mit einreicht.
„JHP disqualifiziert – Kategorie C“ Sollten
disqualifizierende Befunde auftreten, die den Zuchteinsatz des Tieres
ausschließen sollten, so wird das Tier auf Kategorie C gesetzt und kann
nicht bei einer späteren ZEP vorgestellt werden.
Zusammenfassung Bitte
beachten Sie, dass die JHP eine Momentaufnahme darstellt. Ob ein
positiv eingeschätztes Tier später erfolgreich sein wird, kann durch
die JHP nicht bewertet und auch nicht eingeklagt werden. Aussagen über
zukünftige entwicklungsbedingte Änderungen, Weiterentwicklungen oder
auftretende Mängel können nicht getroffen werden. Weder der AZVD noch
die von ihm eingesetzten Zuchteignungsprüfer können für diese
Entscheidung haftbar gemacht werden. |
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Tiermeldung zur ZEP |
Downloads |
Alle angemeldeten ZEPs eines Kalenderjahres werden ausschließlich im Internet veröffentlicht. Jeder Züchter kann seine Tiere zu der ZEP seiner Wahl anmelden.
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das Tier muss bis spätestens
60 Tage vor Beginn der JHP zur DNA-Registratur angemeldet sein
-
um ein Tier zur JHP anzumelden
muss das neue
Meldeformular zusammen
mit dem/den Tierpässen bis zum Meldeschluss (der folgenden Seite zu entnehmen), spätestens aber bis 14 Tage vor Beginn des ZEP Termins dem Zuchtwart vorliegen. Eine Anmeldung OHNE Pass ist nicht mehr möglich. Der Pass begleitet nicht das Tier, sondern MUSS vorher dem Zuchtwart vorliegen. Melden Sie bitte Ihre Tiere rechtzeitig zur Registratur an.
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Meldeform pdf - 515 kb
Stand: 01.07.2009
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Administration der JHP |
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Der Zuchtwart sammelt alle Anmeldungen und bereitet die ZEP vor. Über das Internet-Portal werden alle Details rechtzeitig veröffentlicht. Wenn nicht anders beschrieben, benötigt jedes Tier ein Attest des Haus-Veterinärs über den allgemein guten Gesundheitszustand und einer antiparasitären Behandlung. Bitte beachten Sie eventuelle Auflagen der Veterinärbehörden. Der Zuchtwart erarbeitet und veröffentlicht einen Zeitplan für die Anfahrt der einzelnen Züchter basierend auf einen 15 Minutentakt. Die Einhaltung der Zeiten ist Pflicht. Bei einem möglichen Ausschluss (Kategorie C) wird der Eigentümer durch den Veterinär informiert. Die Faserprobe wird im Beisein des Eigentümers entnommen. Die korrekte Entnahme bestätigt der Eigentümer durch seine Unterschrift, oder entnimmt selbst die Faserprobe an der im Regelwerk festgelegten Stelle. |
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Durchführung der JHP |
Downloads |
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Die JHP wird im Rahmen einer Zuchteignungsprüfung und durch zwei phänotypische Zuchteignungsprüfer und einem phänotypisch ausgebildeten Veterinär durchgeführt. Auf diese Weise sind ggf. auch schwierige Entscheidungen demokratisch herbeizuführen. Die Tiere werden zunächst vermessen. EGröße und Gewicht werden lediglich erfasst. Die Bewertungskriterien der phänotypischen Überprüfung entnehmen Sie bitte dem Bewertungsformular rechts
(gem. Äußerordentlicher Mitgliederversammlung im März 2009 neu, Stand: 01.07.2009). Die Entnahme der Faserprobe erfolgt zur Durchführung einer Laboranalyse bei der Firma Yocom McColl in den USA. Die Analyse Methode ist OFDA 100. Sollten Sie selbst Ihre Tiere untersuchen lassen wollen, geben Sie das Verfahren bitte unbedingt an. Die Mindestlänge der Faser muss 3 cm betragen. Bei Tieren, deren ZEP dicht auf die Schur folgt, muss eine Fläche von mindestens 20x20 cm am Tier verbleiben. Für die Einhaltung ist der Züchter verantwortlich. Abschließend wird das Tier durch einen Veterinär auf möglicherweise erblicher Geburtsfehler untersucht. |
Bewertungsbogen pdf - 172 kb
Stand: 01.07.2009
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Auswertung der JHP Ergebnisse |
Downloads |
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Nach der ZEP verschickt der Team Leader die erste Faserprobe direkt an das Labor und die ZEP Bewertungsbögen an den Zuchtwart zur Auswertung. Die Reserveprobe wird beim Zuchtwart archiviert. Die Auswertung erfolgt direkt nach Rücksendung der Faserergebnisse. Es werden keine Punkte vergeben. Lediglich bei medizinischen Ausschlusskriterien wird ein Junghengst disqualifiziert. Ohne BEfund verbleibt ein Junghengst auf dem Status "offen". |
Keine |
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Veröffentlichung der JHP Ergebnisse |
Downloads |
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Nac
hdem alle Ergebnisse ausgewertet wurden, werden diese per Post an die Eigentümer verschickt. Faserhistogram und Untersuchungsblätter werden mit Zertifikat im Original zugeschickt. Ein Einspruch ist nicht vorgesehen. Bei Nachuntersuchungen, welche durch den Veterinär angeordnet wurden, gelten die Regelungen der Zuchteignungsprüfung.
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keine |
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Publikation
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keine |
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