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AZVD Junghengstprüfung (JHP)

Sie sind hier: Alpaka Zucht Verband Deutschland e.V. > Zuchteignungsprüfung > AZVD Junghengstprüfung (J...
 

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Kategorie: Zuchteignungsprüfung
geschrieben von: Mike Herrling
Veröffentlicht am: 16. August 2009 16:23 - 2175 Hits

NEU: Seit dem 01.07.2009 bietet der AZVD seinen Mitgliedern die Junghengstprüfung für Junghengste zwischen 6 und 18 Monaten an. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen.

Allgemeine Downloads
NEU: AZVD Zuchtordnung 2009 St and: 01.07.2009
Die AZVD Junghengstprüfung
Ab dem 01.Juli 2009 können Hengste erst nach Vollendung des zweiten Lebensjahres einer ZEP vorgestellt werden. Viele Züchter haben sich bislang auf die ZEP als objektives Bewertungskriterium für den möglichen Zuchteinsatz oder Wertbestimmung verlassen und müssen nun länger warten. Um den Züchtern eine frühere Möglichkeit der Beurteilung und Verkäufern ein Mittel zur standardisierten Ankaufuntersuchung zu geben, wurde die Junghengstprüfung eingeführt.

Voraussetzung zur JHP
Der Junghengst muss im AZVD registriert sein.
Der Junghengst ist zum Zeitpunkt der JHP mindestens 6 Monate alt.
Der Junghengst ist zum Zeitpunkt der JHP maximal 18 Monate alt.
Der Pass muss dem Züchter vor der Anmeldung zur JHP vorliegen.
Der Züchter meldet das Tier mit dem ZEP (!) Anmeldeformular zur JHP an und schickt den Pass bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zum Zuchtwart.
Der Züchter bescheinigt mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular, dass er in Kenntnis dieser Zuchtordnung handelt und diese als stehenden Vertrag akzeptiert.
Der Züchter überweist den separat per Rechnung übermittelte Betrag von 80,00 € zzgl. der gesetzl. MwSt. pro Tier an den AZVD. (Geldeingang vor Beginn der Veranstaltung)
Der Züchter erscheint rechtzeitig zur angegebenen Zeit bei der ZEP, übergibt ggf. angeforderte Gesundheitszeugnisse und/oder Atteste an das ZEP Team.

Durchführung einer JHP
Die Durchführung der JHP entspricht im Wesentlichen der Zuchteignungsprüfung allerdings nach einer angepassten Phänotyp-/Veterinär-Checkliste. Die Faserentnahme und Analyse entspricht exakt dem Verfahren der ZEP.S ollte der Junghengst einen disqualifizierenden Befund analog der ZEP aufweisen, wird das Tier auf Kategorie C gesetzt. Bei jedem DQ Befund wird der Eigentümer vom Veterinär persönlich informiert. Der Befund und die Faserprobe müssen vom Eigentümer gegengezeichnet werden.

Wie auch bei der ZEP gilt bei Disqualifizierung:
wenn beide Eltern eines Kat C bewerteten Tieres im AZVD DNA registriert und die ZEP mindestens in der Kategorie B abgeschlossen haben, erhält der Eigentümer des vorgestellten Junghengstes einen Gutschein für eine kostenfreie Vorstellung zur JHP/ZEP.

Ergebnis der JHP und Zertifikat
Das Ergebnis der JHP wird dem Eigentümer in schriftlicher Form übermittelt und enthält eine Seite mit der linearen Tierbeschreibung, eine Seite Veterinärbefund und eine Seite mit dem Faserhistogramm. Das Ergebnis enthält keine Punkte und hat somit keinen Einfluss auf den Eintrag im Herd- und/oder Zuchtbuch. Folgende Ergebnisse sind möglich:

„JHP bestanden – Zuchtstatus offen“
Solche Tiere sind zu diesem Zeitpunkt frei von erkennbaren Erbkrankheiten bzw. genetischen Defekten, offenbar gesund und somit später problemfrei einer ZEP vorgestellt werden. Sollte ein Veterinärbefund vorliegen, der Nachuntersuchungen erfordert (Zitze/Röntgen), so müssen diese so abgearbeitet sein, dass der Eigentümer die Befunde bei der anschließenden ZEP mit einreicht.

„JHP disqualifiziert – Kategorie C“
Sollten disqualifizierende Befunde auftreten, die den Zuchteinsatz des Tieres ausschließen sollten, so wird das Tier auf Kategorie C gesetzt und kann nicht bei einer späteren ZEP vorgestellt werden.

Zusammenfassung
Bitte beachten Sie, dass die JHP eine Momentaufnahme darstellt. Ob ein positiv eingeschätztes Tier später erfolgreich sein wird, kann durch die JHP nicht bewertet und auch nicht eingeklagt werden. Aussagen über zukünftige entwicklungsbedingte Änderungen, Weiterentwicklungen oder auftretende Mängel können nicht getroffen werden. Weder der AZVD noch die von ihm eingesetzten Zuchteignungsprüfer können für diese Entscheidung haftbar gemacht werden.
Tiermeldung zur ZEP Downloads
Alle angemeldeten ZEPs eines Kalenderjahres werden ausschließlich im Internet veröffentlicht. Jeder Züchter kann seine Tiere zu der ZEP seiner Wahl anmelden.
  • das Tier muss bis spätestens 60 Tage vor Beginn der JHP zur DNA-Registratur angemeldet sein
  • um ein Tier zur JHP anzumelden muss das neue Meldeformular zusammen mit dem/den Tierpässen bis zum Meldeschluss (der folgenden Seite zu entnehmen), spätestens aber bis 14 Tage vor Beginn des ZEP Termins dem Zuchtwart vorliegen. Eine Anmeldung OHNE Pass ist nicht mehr möglich. Der Pass begleitet nicht das Tier, sondern MUSS vorher dem Zuchtwart vorliegen. Melden Sie bitte Ihre Tiere rechtzeitig zur Registratur an.
Meldeform
pdf - 515 kb
Stand: 01.07.2009

Administration der JHP
Der Zuchtwart sammelt alle Anmeldungen und bereitet die ZEP vor. Über das Internet-Portal werden alle Details rechtzeitig veröffentlicht. Wenn nicht anders beschrieben, benötigt jedes Tier ein Attest des Haus-Veterinärs über den allgemein guten Gesundheitszustand und einer antiparasitären Behandlung. Bitte beachten Sie eventuelle Auflagen der Veterinärbehörden.
Der Zuchtwart erarbeitet und veröffentlicht einen Zeitplan für die Anfahrt der einzelnen Züchter basierend auf einen 15 Minutentakt. Die Einhaltung der Zeiten ist Pflicht.
Bei einem möglichen Ausschluss (Kategorie C) wird der Eigentümer durch den Veterinär informiert. Die Faserprobe wird im Beisein des Eigentümers entnommen. Die korrekte Entnahme bestätigt der Eigentümer durch seine Unterschrift, oder entnimmt selbst die Faserprobe an der im Regelwerk festgelegten Stelle.
Durchführung der JHP Downloads
Die JHP wird im Rahmen einer Zuchteignungsprüfung und durch zwei phänotypische Zuchteignungsprüfer und einem phänotypisch ausgebildeten Veterinär durchgeführt. Auf diese Weise sind ggf. auch schwierige Entscheidungen demokratisch herbeizuführen.
Die Tiere werden zunächst vermessen. EGröße und Gewicht werden lediglich erfasst. Die Bewertungskriterien der phänotypischen Überprüfung entnehmen Sie bitte dem Bewertungsformular rechts (gem. Äußerordentlicher Mitgliederversammlung im März 2009 neu, Stand: 01.07.2009).
Die Entnahme der Faserprobe erfolgt zur Durchführung einer Laboranalyse bei der Firma Yocom McColl in den USA. Die Analyse Methode ist OFDA 100. Sollten Sie selbst Ihre Tiere untersuchen lassen wollen, geben Sie das Verfahren bitte unbedingt an. Die Mindestlänge der Faser muss 3 cm betragen. Bei Tieren, deren ZEP dicht auf die Schur folgt, muss eine Fläche von mindestens 20x20 cm am Tier verbleiben. Für die Einhaltung ist der Züchter verantwortlich.
Abschließend wird das Tier durch einen Veterinär auf möglicherweise erblicher Geburtsfehler untersucht.
Bewertungsbogen
pdf - 172 kb
Stand:
01.07.2009
Auswertung der JHP Ergebnisse Downloads
Nach der ZEP verschickt der Team Leader die erste Faserprobe direkt an das Labor und die ZEP Bewertungsbögen an den Zuchtwart zur Auswertung. Die Reserveprobe wird beim Zuchtwart archiviert. Die Auswertung erfolgt direkt nach Rücksendung der Faserergebnisse. Es werden keine Punkte vergeben. Lediglich bei medizinischen Ausschlusskriterien wird ein Junghengst disqualifiziert. Ohne BEfund verbleibt ein Junghengst auf dem Status "offen". Keine
Veröffentlichung der JHP Ergebnisse Downloads
Nac hdem alle Ergebnisse ausgewertet wurden, werden diese per Post an die Eigentümer verschickt. Faserhistogram und Untersuchungsblätter werden mit Zertifikat im Original zugeschickt. Ein Einspruch ist nicht vorgesehen. Bei Nachuntersuchungen, welche durch den Veterinär angeordnet wurden, gelten die Regelungen der Zuchteignungsprüfung. keine
Publikation
keine


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